BEG-Förderung für Hallenheizungen in Nichtwohngebäuden: Jetzt modernisieren & Höchstförderung sichern
Staatliche Förderung für hocheffiziente und nachhaltige Heizsysteme nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
BEG-Förderung für Wärmeerzeuger in Unternehmen: Was jetzt wichtig ist
Die Energiewende stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Modernisierung der Wärmeversorgung die Chance, Energiekosten langfristig zu reduzieren und den eigenen Betrieb unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme. Besonders interessant ist die Förderung für Unternehmen, die eine bestehende Heizungsanlage in einem gewerblich genutzten Gebäude durch eine moderne Wärmepumpe oder einen anderen förderfähigen Wärmeerzeuger ersetzen möchten.
Als Anbieter von Wärmepumpenlösungen für Unternehmen beobachten wir bei nordluft die Entwicklung der Förderbedingungen genau. Denn gerade bei größeren Investitionen ist es wichtig, bereits bei der Planung zu berücksichtigen, welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen und welche Anforderungen in den kommenden Jahren auf Unternehmen zukommen.
KfW-Heizungsförderung für Unternehmen
Für Unternehmen ist insbesondere die KfW-Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (Förderprodukt 522) relevant. Gefördert wird der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Dazu gehören unter anderem elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie weitere förderfähige Wärmeerzeuger. Die Förderung beträgt aktuell grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten.
Wichtig ist dabei: Die Förderung richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen. Es spielt also keine Rolle, ob es sich beispielsweise um eine Produktionshalle, eine Werkstatt, ein Lager, ein Bürogebäude oder ein anderes gewerblich genutztes Nichtwohngebäude handelt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des maximal förderfähigen Investitionsvolumens richtet sich bei Nichtwohngebäuden unter anderem nach der beheizten Nettogrundfläche.
Aktuell gelten folgende Förderhöchstbeträge:
- bis 150 m² Nettogrundfläche: 28.000 €
- 150 bis 400 m²: zusätzlich 197 € je m²
- 400 bis 1.000 m²: zusätzlich 118 € je m²
- über 1.000 m²: zusätzlich 79 € je m²
Auf die jeweils förderfähigen Kosten wird anschließend der Fördersatz angewendet. Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuelle Förderperiode: Die maximal förderfähigen Kosten werden ab dem 1. Februar 2027 schrittweise reduziert. Danach erfolgt eine weitere Absenkung jeweils zum 1. August und wieder zum 1. Februar. Für Unternehmen bedeutet das aus unserer Sicht vor allem eines: Wer ohnehin über eine neue Heizungsanlage nachdenkt, sollte die Investition nicht unnötig aufschieben.
Wärmepumpen: Heute schon an morgen denken
Wärmepumpen spielen bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von Unternehmen eine wichtige Rolle. Sie können Umweltwärme nutzen und dadurch den Einsatz fossiler Brennstoffe deutlich reduzieren. Gleichzeitig verändern sich die gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für Wärmepumpen.
Ab 2027 ist insbesondere eine geplante Veränderung der Förderung relevant. Die bisherige Grundförderung für Wärmepumpen soll reduziert werden. Gleichzeitig ist ein Wertschöpfungsbonus vorgesehen, mit dem Wärmepumpen berücksichtigt werden sollen, die innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise der vorgesehenen europäischen Wertschöpfungskette gefertigt, gebaut oder zusammengebaut werden. Wärmepumpen aus der EU werden dadurch weiterhin mit 30 % gefördert, während Wärmepumpen von außerhalb der EU nur noch mit 15 % gefördert werden sollen. Für Unternehmen wird damit künftig neben der technischen Eignung einer Wärmepumpe auch deren Herkunft beziehungsweise Wertschöpfung für die Förderhöhe an Bedeutung gewinnen. Wir bei nordluft achten deshalb schon heute darauf, dass bei der Auswahl einer Wärmepumpe nicht ausschließlich die aktuelle Situation betrachtet wird. Entscheidend ist für uns auch, ob ein System langfristig zu den technischen und regulatorischen Anforderungen passt.
Kältemittel und GWP werden immer wichtiger
Ein weiterer Punkt, den Unternehmen bei der Planung einer neuen Wärmepumpe berücksichtigen sollten, ist das verwendete Kältemittel. Durch die europäische F-Gase-Verordnung werden die Anforderungen an fluorierte Kältemittel schrittweise verschärft. Dabei spielt insbesondere das sogenannte GWP (Global Warming Potential) eine wichtige Rolle. Je niedriger der GWP-Wert, desto geringer ist das Treibhauspotenzial des Kältemittels. Ab 2028 werden leidglich Wärmepumpe gefördert, die ein GWP von 150 oder kleiner aufweisen.
Wärmepumpen für Unternehmen von nordluft
Wir von nordluft haben uns auf die Belieferung von Unternehmen spezialisiert. Deshalb betrachten wir Wärmepumpen nicht nur aus Sicht des einzelnen Gerätes, sondern im Zusammenhang mit den Anforderungen des jeweiligen gewerblichen Projekts. Ob Produktionsgebäude, Lagerhalle, Werkstatt oder Büro: Entscheidend ist für uns, dass die Wärmepumpe zur benötigten Leistung, zur vorhandenen Wärmeverteilung und zu den betrieblichen Anforderungen passt. Dabei behalten wir auch die Entwicklung der Förderbedingungen und gesetzlichen Vorgaben im Blick.
Wenn Sie als Unternehmen eine neue Wärmepumpe planen, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung und berücksichtigen dabei auch die aktuellen Anforderungen an Förderung, Technik und Kältemittel.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Der Weg zu Ihrer geförderten Hallenheizung gliedert sich in folgende Schritte:
- Kostenlose Erstberatung: Nutzen Sie unseren Link, um direkt Ihren persönlichen nordluft-Ansprechpartner für ein unverbindliches Erstgespräch zu kontaktieren. Wir prüfen die Machbarkeit gemäß den aktuellen GMG-Anforderungen.
- Individuelles Angebot: Auf Grundlage der individuellen Gegebenheiten vor Ort erstellt Ihr Ansprechpartner ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre nach GMG und BEG förderfähige Hallenheizung.
- Vermittlung zum Förderpartner: Sofern gewünscht, stellen wir den Kontakt zu unserem spezialisierten Förderpartner her. Dieser übernimmt auf Wunsch den gesamten Prozess der rechtskonformen Antragstellung von Anfang bis Ende für Sie und wickelt diesen komplett ab.
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