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EU-Gasgeräteverordnung bereits erfüllt

nordluft-Warmlufterzeuger erfüllen schon heute die neue EU-Gasgeräteverordnung

Alle nordluft-Warmlufterzeuger erfüllen bereits jetzt die Anforderungen der neuen EU-Gasgeräte-Verordnung 2016/426. Ab dem 21.04.2018 dürfen nur noch Anlagen vertrieben werden, die den neuen Anforderungen entsprechen. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt die EU-Gasgeräte-Verordnung 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe die vorherige Gasgeräte-Richtlinie 2009/142/EG ohne Übergangsfrist. Die entsprechende EU-Baumusterprüfbescheinigung des DVGW finden Sie unter der Produkt-Identnummer CE-0085BM0298. Darüber berichtet nun auch aktuell die Branchenzeitschrift <link https: www.cci-dialog.de wissensportal produkte_und_systeme waerme_energietechnik nordluft_warmlufterzeuger.html external-link-new-window internal link in current>cci-Dialog.

Weitsichtige Planung beweist nordluft nicht nur im Hinblick auf das Produktprogramm, sondern auch hinsichtlich des Fachkräftemangels. Aus diesem Grund ist der FOCUS aufmerksam geworden und berichtet in der Dezember-Ausgabe des FOCUS-Business als Titelstory über das Thema „nordluft integriert Flüchtlinge“.