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Neue Ökodesign-Richtlinie für Raumklimageräte bis 12 kW (lot 10)

Zum 01.01.2013 sind die Bestimmungen für eine weitere Produktkategorie in Kraft getreten – für Klimageräte bis 12 kW.

Kennen Sie die ErP-Richtlinie? Nein?
Dabei wird sie unser bis jetzt gewohntes Leben und den Umgang mit Energie in der gesamten EU neu regeln.
Die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte ist damit das Ziel der europäischen Ecodesign- oder kurz: ErP-Richtlinie (Energy related Products).

Zum 01.01.2013 sind die Bestimmungen für eine weitere Produktkategorie in Kraft getreten – für Klimageräte bis 12 kW.

Altes geht, Neues kommt

Die Einteilung in die einzelnen Energieeffizienzklassen wird innerhalb der ErP-Richtlinien neu geordnet. Darüber hinaus wird die Skala um die drei neuen Klassen A+, A++ und A+++ ergänzt. Darüber hinaus müssen Klimageräte im Kühlbetrieb zum 01.01.2013 mindestens die Effizienzklasse D und ein Jahr später mindestens die Effizienzklasse B erfüllen. Für den Heizbetrieb gilt zu Beginn bereits A als Mindesteinstufung und ab dem 01.01.2014 sogar A + als Mindesteffizienz.

Die Europäische Union setzt hohe Ziele:

Die Europäische Union hat hohe Ziele in Bezug auf den Klimaschutz vorgegeben, die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen. Diese sind unter dem Oberbegriff 20/20/20-Ziele definiert, die im Vergleich zum Jahr 1990 auf 20 % mehr Nutzung von erneuerbaren Energien setzen bei gleichzeitiger Reduzierung des Primärenergieeinsatzes und CO2-Ausstoßes um jeweils 20 %.